Ablauf

Auf dieser Seite erhalten Sie Antwort auf Fragen zum Ablauf:

 

 

...sowie Informationen zur Finanzierung der Psychotherapie

 

Fragen zum Ablauf der Psychotherapie

Wann ist eine Psychotherapie sinnvoll?

Psychotherapie kann bei einer Vielzahl von psychisch beinflussten Symptomen hilfreich sein. Grundsätzlich ist Psychotherapie immer dann sinnvoll, wenn Sie subjektiv einen entsprechenden Leidensdruck spüren und Hilfe benötigen, dies zu ändern.

Wenn Sie sich z.B. aktuell in einer Lebenskrise befinden oder sich schon längere Zeit traurig und antriebslos fühlen. Wenn Ängste und Sorgen Ihr Leben dauerhaft einengen. Wenn Sie sich von wichtigen Lebensaufgaben überfordert fühlen.

Wenn Sie immer wieder in Konflikte mit Ihren Mitmenschen geraten und das eigentlich gar nicht wollen. Wenn Sie sich gegenüber anderen Menschen abhängig fühlen oder minderwertig erleben bzw. daran zweifeln, dass man Sie überhaupt „gern“ haben kann. Wenn ihre Schweirigkeiten vor allem auf der Beziehungsebene liegen kann auch insbesondere die Gruppentherapie sehr hilfreich sein.

Weitere Informationen zu Symptomen, bei denen die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie hilfreich sein kann, erhalten Sie hier.

 

Wie gestaltet sich der organisatorische Ablauf?

Zunächst würden wir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren, bei dem Sie mir Ihre Probleme schildern und sich selbst einen ersten Eindruck von mir und den Therapiemöglichkeiten machen können. Wir würden besprechen, inwiefern in Ihrem Fall eine Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sinnvoll ist.

Anschließend können Sie in 5 sogenannten probatorischen Sitzungen für sich erproben, ob Ihnen das psychotherapeutische Angebot zusagt.

Weil es zwischen Psychotherapeut und Patient sowohl therapeutisch als auch zwischenmenschlich „passen“ muss, geben die Krankenkassen Ihren Mitgliedern in der Regel die Möglichkeit, solche probatorischen Sitzungen bei verschiedenen Psychotherapeuten wahrzunehmen.

Zu Beginn der probatorischen Sitzungen werde ich Sie über die Rahmenbedingungen der Psychotherapie informieren. Weiter wird eine vorläufige diagnostische Abklärung Ihrer Problematik erfolgen. Über ein erstes Verständnis zur Entstehung Ihrer Probleme können wir das therapeutische Vorgehen bzw. die therapeutischen Ziele genauer bestimmen.

Wenn wir uns gemeinsam für eine verbindliche Psychotherapie entscheiden sollten, erstelle ich ein Gutachten für Ihren Antrag zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Die Krankenkasse entscheidet dann über die Genehmigung der Psychotherapie. Ein sinnvoll gestellter Antrag wird in der Regel bewilligt. Die Psychotherapie beginnt, sobald die Genehmigung vorliegt.

Als Selbstzahler können Sie die Psychotherapie, je nach Terminlage, sofort beginnen. Hier betrifft das Therapieabkommen nur Sie und mich, bezüglich des Vorgehens müssen Sie niemandem gegenüber Anträge stellen oder Rechenschaft ablegen.

Die Psychotherapie endet mit Ablauf der von der Krankenkasse genehmigten Sitzungen bzw. dann, wenn Sie das Gefühl haben, Ihre persönlichen Ziele im Rahmen der Therapie erreicht zu haben.

 

Wie verläuft eine psychotherapeutische Sitzung?

Gewöhnlich findet ein Termin pro Woche statt, es gibt aber auch persönliche und therapeutische Gründe für eine höhere oder niedere Frequenz. Eine Sitzung dauert jeweils 50 Minuten.

Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie findet in der Regel in Form eines Gesprächs statt. Manchmal ist es aber auch hilfreich, praktische Übungen wie ein Entspannungstraining oder eine Wahrnehmungsübung einzubinden. Zudem kann auch ein spielerisches Erproben neuer Kommunikationsformen und Herangehensweisen fruchtbar sein.

Grundsätzlich soll in der Psychotherapie nichts gegen Ihren Willen und alles nur mit Ihrem informierten Einverständnis geschehen. Ziel der Psychotherapie ist unter anderem eine zunehmend bessere Selbstbestimmung, es soll daher nichts über Ihren Kopf hinweg gestaltet werden. Allerdings bedeutet dies zugleich, dass der Erfolg einer Therapie auch von Ihrer Eigeninitiative abhängen wird.

In der Therapie versuchen wir gemeinsam zu verstehen, worin Ihre Probleme genau bestehen, welche Motive und Bedürfnisse damit verbunden sind und wie diese aus Ihrer individuellen Biografie hervorgehen.

Wir werden bedeutsame zwischenmenschliche Situationen aus Ihrem Leben emotional vergegenwärtigen und diese gemeinsam in Bezug auf Ihre aktuelle Lebenssituation besprechen. Ich werde Sie auf Widersprüche in Ihrem Leben aufmerksam machen und Sie dabei unterstützen, diese zu bewältigen.
Mit Blick in die Zukunft wird es zudem wichtig sein, herauszufinden, welche Wünsche Sie in Bezug auf Ihr Leben haben und welche Ziele Sie noch verwirklichen wollen.

 

Wie lange dauert die Psychotherapie?

Es gibt Kurz- und Langzeittherapie.

Eine Kurzzeittherapie umfasst 25 Sitzungen, eine Langzeittherapie 50-80 Sitzungen. Bei privaten Krankenkassen gibt es zum Teil andere Vereinbarungen, die Sie Ihrem Vertrag entnehmen oder bei der Kasse erfragen können. Eine Kurzzeittherapie bietet sich für die Bewältigung akuter Krisen oder schwieriger Schwellensituationen an wie z.B. Prüfungen, Verlust eines Menschen und Trennungen.

Eine Langzeittherapie ist immer dann sinnvoll, wenn die Probleme schon längere Zeit bestehen bzw. jemand sein Leben grundsätzlicher verändern möchte.

Falls sich gegen Ende des jeweiligen Therapie-Zeitraums zeigen sollte, dass zum Erreichen der therapeutischen Ziele mehr Zeit günstig wäre, kann die Psychotherapie verlängert werden. Umgekehrt ist es natürlich auch möglich, dass die Ziele vor Ablauf der genehmigten Stundenzahl erreicht sind und die Psychotherapie vorher beendet werden kann.

 

Wie kann ich eine Psychotherapie beginnen?

Sie nehmen Kontakt mit mir auf - telefonisch (06221-18 72 212) oder per E-Mail und vereinbaren einen Termin für ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch.

 

Information zur Finanzierung der Psychotherapie

Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzlich versichterte Patienten können ganz normal über ihr Versichertenkärtchen abgerechnet werden. Mit einem halben Kassensitz in Neuenheim habe ich die Abrechnungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

Von den Kassen bekommen Sie bei mir einzelne Gespräche und die ersten Sitzungen einer lämgeren Psychotherapie ohne Antrag bezahlt. Ich rechne die Sitzungen über die Kassenärztliche Vereinigung mit ihrer Krankenkasse direkt ab, sodass Sie selbst weder Aufwand noch Kosten haben.

Zur Finanzierung einer Psychotherapie muss bei den Krankenkassen ein Antrag gestellt werden. Näheres dazu siehe hier

 

Private Krankenkassen

Grundsätzlich besteht eine Kostenübernahme für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Der Umfang der finanzierten Psychotherapie ist bei den privaten Krankenversicherungen unterschiedlich geregelt. Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlen pro Jahr (häufig 20 oder 30 Sitzungen), die ohne weiteren Antrag in Anspruch genommen werden können. Teilweise verlangen die privaten Versicherungen, ähnlich den gesetzlichen Krankenkassen, einen Antrag und entscheiden dann über die zu bewilligende Anzahl der Sitzungen. In welchem Umfang die Therapiekosten erstattet werden, hängt neben der gewählten Versicherungsgesellschaft auch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Am besten informieren Sie sich hierzu bei Ihrer privaten Krankenversicherung.

Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Wie bei Ihren sonstigen Arztrechnungen erhalten Sie eine Rechnung von mir, die Sie zur Rückerstattung bei der Versicherungsgesellschaft einreichen.

 

Selbstzahler

Natürlich können Sie sich auch dafür entscheiden, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall käme ein Therapievertrag ohne Drittbeteiligung zustande. Dadurch entfallen einige Formalien wie Antragsstellung und die Therapie kann bei günstiger Terminlage sofort beginnen. In diesem Fall gibt es auch keine Nachweise darüber, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Relevant ist dies z.B. für Lehrer oder Polizisten, die vor der Verbeamtung stehen oder für Personen, die in Zukunft eine private Krankenversicherung abschließen möchten.

Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), den jeweiligen Kostenfaktor würde ich von Ihrer finanziellen Lage abhängig machen.

 

Beihilfeberechtigte

Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Grundsätzlich besteht eine Kostenübernahme für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Falls mehr als 10 Sitzungen erforderlich sind, muss vorab ein Antrag bei der Beihilfestelle gestellt werden. Hierzu müssen Sie von Ihrer Beihilfe die entsprechenden Unterlagen zusenden lassen und ich werde dann den Antrag in ihrem Auftrag bearbeiten. Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich zumeist dem Bescheid der Beihilfestelle an. Es kann aber auch sein, dass die private Krankenversicherung nicht dem Beiehilfebescheid folgt und weniger Sitzungen als die Beihilfe anteilig finanziert. 

Die Abrechnung für Beihilfeberechtigte richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).